Hebammenbetreuung nach Entlassung

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus steht allen Frauen auch eine Hebammenbetreuung zu Hause zu. Es wird täglich 1 Hausbesuch bis zum 5. Lebenstag (bei Kaiserschnitt bis zum 6. Tag) und bei Bedarf 7 weitere Hausbesuche von der Krankenkasse bezahlt. Der Betreuungsbeginn startet am Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und endet mit der 8. Lebenswoche des Kindes.

Meine Aufgaben:

  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und des Wochenflusses
  • Heilung von Geburtsverletzungen beobachten
  • Gewichtsverlauf des Kindes kontrollieren
  • Ausscheidungen des Kindes kontrollieren
  • Beratung bei Gelbsucht des Kindes
  • Stillverhalten beobachten und Hilfestellung leisten
  • Umgang mit der Flasche bei nichtgestillten Kindern
  • fachkundige Unterstützung bei der Babypflege (Nabelpflege, wickeln, baden,…)
  • Unterstützung bei Rückbildungsübungen
  • Zeit für all deine Fragen rund um Geburt und Wochenbett

Kosten: € 80,00 + Kilometergeld (€ 0,42 pro gefahrene km)

Rückerstattung: € 32,00 + Kilometergeld (€ 0,34 pro gefahrene km)

Selbstkosten: € 48,00 + Kilometergeld (0,08 € pro gefahrene km)

Solltest du die Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitte ich dich um rechtzeitige Kontaktaufnahme in der Schwangerschaft!