Hebammenbetreuung nach Entlassung
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus steht allen Frauen auch eine Hebammenbetreuung zu Hause zu. Es wird täglich 1 Hausbesuch bis zum 5. Lebenstag (bei Kaiserschnitt bis zum 6. Tag) und bei Bedarf 7 weitere Hausbesuche von der Krankenkasse bezahlt. Der Betreuungsbeginn startet am Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und endet mit der 8. Lebenswoche des Kindes.
Meine Aufgaben:
- Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und des Wochenflusses
- Heilung von Geburtsverletzungen beobachten
- Gewichtsverlauf des Kindes kontrollieren
- Ausscheidungen des Kindes kontrollieren
- Beratung bei Gelbsucht des Kindes
- Stillverhalten beobachten und Hilfestellung leisten
- Umgang mit der Flasche bei nichtgestillten Kindern
- fachkundige Unterstützung bei der Babypflege (Nabelpflege, wickeln, baden,…)
- Unterstützung bei Rückbildungsübungen
- Zeit für all deine Fragen rund um Geburt und Wochenbett
Kosten: € 80,00 + Kilometergeld (€ 0,42 pro gefahrene km)
Rückerstattung: € 32,00 + Kilometergeld (€ 0,34 pro gefahrene km)
Selbstkosten: € 48,00 + Kilometergeld (0,08 € pro gefahrene km)
Solltest du die Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitte ich dich um rechtzeitige Kontaktaufnahme in der Schwangerschaft!